Bei der Kassenführung gilt es besonders sorgfältig vorzugehen, denn man kann hier vieles falsch machen. In sogenannten Kassennachschauen kann Sie das Finanzamt unangekündigt überprüfen. Ihr Steuerberater Karlsruhe zeigt die Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Kassenführung.
Schuldzinsen sind ggf. nachträglich als Werbungskosten abzugsfähig, auch wenn eine Immobilie veräußert worden ist. Ihr Steuerberater Karlsruhe klärt auf.
Die Banken und Sparkassen haben ein standardisiertes Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Finanzberichten entwickelt. Ihr Steuerberater Karlsruhe informiert.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Tank- und Geschenkgutscheine lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei überlassen. Ihr Steuerberater Karlsruhe zeigt Ihnen auf, wann das der Fall ist.
Seit dem 1. Juli 2018 gilt eine neue Verordnung für Gesellschafterlisten, die GmbH-Geschäftsführer berücksichtigen müssen. Ihr Steuerberater Karlsruhe klärt auf.
Wenn Wohnraum verbilligt überlassen wird, ist ein Werbungskostenabzug je nach Konstellationen nur anteilig oder aber voll möglich. Ihr Steuerberater Karlsruhe zeigt Ihnen, was Sie berücksichtigen müssen.
Wenn Ihr Chef Sie zum Essen einlädt, ist es fraglich, ob dies als geldwerter Vorteil, also als Arbeitslohn zu werten ist. Ihr Steuerberater Karlsruhe zeigt, wann die Verpflegung für Sie steuerfrei bleibt.
Im Geschäftsumfeld kommt es oftmals vor, dass Unternehmer ihren Kunden und Partnern Geschenke machen. Ihr Steuerberater Karlsruhe kennt die steuerlichen Hintergründe.
Wenn ein Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er auch in EU-Staaten gezahlte Umsatzsteuer zurückerhalten. Nötig ist ein Vorsteuervergütungsantrag beim Bundeszentrum für Steuern. Ihr Steuerberater Karlsruhe erklärt die Details.
Unternehmen machen Ihren Mitarbeiten gern Geschenke – zu persönlichen Anlässen, wie etwa zum Geburtstag, oder ganz ohne Anlass. Ihr Steuerberater zeigt die Freigrenzen auf und erklärt, wie Unternehmen Sachzuwendungen für ihre Arbeitnehmer pauschal versteuern können.
Wenn ein Arbeitnehmer ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann er dafür unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten absetzen. Ihr Steuerberater Karlsruhe zeigt die Details.
Je nachdem in welcher Ausbildungssituation Sie sich befinden, ist es möglich, die Kosten rund um die Berufsausbildung als Sonderausgaben oder sogar als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen. Grundsätzlich zu unterschieden werden muss dabei zwischen einer Erst- und einer Zweitausbildung. Ihr Steuerberater Karlsruhe klärt sie auf.
Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hat der Gesetzgeber ab dem Veranlagungszeitraum 2017 eine Belegvorhaltepflicht eingeführt. D.h. Belege werden nicht mehr mit der Einkommenssteuer eingereicht, sondern risikoorientiert fallbezogen angefordert. Ihr Steuerberater Karlsruhe klärt auf.
In Zukunft sollen Steuererklärung vorwiegend automatisiert bearbeitet werden. Auch die Kommunikation mit der Finanzverwaltung wird digitalisiert und mehr qualifizierte Drittdaten herangezogen. Ihr Steuerberater Karlsruhe stellt die Neuerungen vor.
Ihr Steuerberater Karlsruhe zeigt Ihnen, wann Sie Ihren Anspruch geltend machen können, Betreuungsaufwendungen von der Steuer abzusetzen.
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Zu den Maßnahmen zur weitergehenden Digitalisierung innerhalb der Finanzverwaltung kommen ferner neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2018.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein neuer Mindestlohn in Deutschland, die nächste Erhöhung folgt bereits 2020. Ihr Steuerberater Karlsruhe gibt Ihnen den Überblick.
Ab 1. Januar 2019 wird ein steuerfreies Job-Ticket eingeführt. Damit können Arbeitgeber den Arbeitsweg ihrer Arbeitnehmer unbürokratisch finanzieren, aber auch private Fahrten sind erlaubt. Ihr Steuerberater Karlsruhe erklärt die neuen Regelungen.
Frau Weisenburger rückt ab dem 1. Januar 2019 anstelle ihres Vaters Jürgen Weisenburger als Partnerin von Ehl, Huber, Warth & Amann nach.
Ein neues Jahr hat begonnen und Ihr Steuerberater Karlsruhe wünscht Ihnen ein frohes, gesundes 2019! Gemeinsam mit Ihnen möchten wir noch einmal Revue passieren lassen, welche Texte vom Steuerberater Karlsruhe 2018 an dieser Stelle erschienen sind.