Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz eine neue degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) bei neuen Wohngebäuden beschlossen. Ihr Steuerberater Karlsruhe stellt die Regelung vor.
Seit einigen Jahren müssen Sie Belege bei der Einkommensteuer nicht mehr unbedingt mit einreichen. Wann es doch Sinn ergibt, erklärt Ihr Steuerberater Karlsruhe.