15.04.2019

Automatisierte Veranlagung, mehr elektronische Kommunikation und Drittdaten

In Zukunft sollen Steuererklärung vorwiegend automatisiert bearbeitet werden. Auch die Kommunikation mit der Finanzverwaltung wird digitalisiert und mehr qualifizierte Drittdaten herangezogen. Ihr Steuerberater Karlsruhe stellt die Neuerungen vor.

Um der zunehmenden Digitalisierung zu begegnen und weiterhin einen gerechten und gleichmäßigen Steuervollzug zu gewährleisten, wurde das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Das vorrangige Ziel dieses Gesetzes ist es, in Zukunft einen Großteil der elektronisch eingereichten Steuererklärungen automatisch maschinell zu bearbeiten und zu veranlagen, ohne dass die Finanzbeamten eingreifen müssen. Bis 2022 sollen die Technik dafür fertiggestellt sein. Um die Ziele des Gesetzes zu erreichen sollen in Zukunft verstärkt Drittdaten, z.B. von Rentenversicherungsträgern etc., beigesteuert werden, wobei diese Dritten die Datenhaftung übernehmen. Der Amtsermittlungsgrundsatz wird um eine risikoorientierte Programmprüfung mit Zufallsauswahl ergänzt. Schwerpunkte der Neuerungen sind die sog. "vorausgefüllte Steuererklärung" und ein digitales Risikomanagement. Wo signifikante steuerliche Risiken zu erwarten sind, soll so effektiv und konzentriert geprüft werden.

Wenn der Steuerpflichtige bzw. Beteiligte einwilligt, wird es den Finanzbehörden in Zukunft möglich sein, Steuerbescheide, Einspruchsentscheidungen oder Prüfungsanordnungen elektronisch bereitzustellen. Die Dokumente gelten 3 Tage, nachdem das Finanzamt die Nachricht für den Datenabruf bereitgestellt hat, als bekannt gegeben.

Weiterhin sieht das Gesetz eine Neuregelung bei der Datenübermittlung durch Dritte, wie beispielsweise Arbeitgeber, Versicherungen, Banken oder Sozialversicherungsträger vor. Übermittelt ein Dritter Daten an die Finanzverwaltung, wird der Steuerpflichtige darüber informiert. Die Drittdaten werden als Daten des Steuerpflichtigen gewertet, sollte er keine abweichenden Angaben machen. Ist dies der Fall, wird die Steuererklärung zur manuellen Prüfung an einen Finanzbeamten weitergeleitet. Wurden umgekehrt Drittdaten fälschlicherweise nicht berücksichtigt, muss der Steuerbescheid korrigiert werden.

Zusammengefasst: Die Finanzverwaltung wird in Zukunft die meisten Steuererklärungen automatisiert bearbeiten und veranlagen. Nur noch fallbezogen und risikoorientiert werden einzelne Steuererklärungen von Finanzbeamten bearbeitet. Auch die elektronische Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird erweitert. Weiterhin sollen mehr qualifizierte Drittdaten herangezogen werden.