Hybrid-Dienstwagen profitieren je nach CO2-Ausstoß und rein elektrischer Reichweite von Steuerbegünstigungen für die privaten Nutzung.
Der Grundfreibetrag bildet die sog. Einkommenssteuergrenze. Auch 2022 wird sie erneut erhöht. Ihr Steuerberater Karlsruhe zeigt Ihnen, was es dabei zu beachten gilt.
Seit Beginn der Pandemie 2020 arbeiten auch Angestellte vermehrt im Home-Office. Die Ampel-Regierung hat die entsprechende Pauschale nun auf das Jahr 2022 ausgedehnt.
Durch die neu eingeführte Bepreisung von CO2 steigen die Kraftstoffpreise. Aus diesem Grund wurde die Entfernungspauschale für Fernpendler erhöht.
Seit 2022 müssen Arbeitgeber sämtliche Entgeltumwandlungen in der bAV bezuschussen – Ihr Steuerberater Karlsruhe zeigt Ihnen, was jetzt gilt.
Das sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren wurde geändert. Die Unterscheidung erfolgt nun Erwerbsstatus statt Versicherungspflicht.
Folgende Gesetze mit Zukunftswirkung für den Wirtschaftsstandort Deutschland sind in jüngerer Vergangenheit in Kraft getreten.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie gilt bis Ende 2022. Und: So steht es beim Thema Verlustrücktrag 2021.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens haben kleine private Stromerzeuger ein Liebhaberei-Wahlrecht. Erzielte Gewinne müssen dann nicht mehr versteuert werden.
Entsprechende Forderungen gab es schon seit Jahren, nun ist es Realität: Wie die Bund-Länder-Konferenz am 19.1.2021 beschloss, dürfen seit dem 1. Januar 2021 digitale Wirtschaftsgüter sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung aus Ihrem Privatvermögen vermieten, können Ihnen diese beiden Tipps von Ihrem Steuerberater Karlsruhe beim Sparen helfen.
Der Gesetzgeber passt regelmäßig die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung in Deutschland an. In dieser Tabelle sehen Sie alle Grenzwerte auf einen Blick.
Im Jahr 2022 laufen die Übergangsfristen für die Meldepflicht zum Transparenzregister aus – und zwar auch für bisher befreite Gesellschaften.
Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 führt § 35c EStG im Steuerrecht ein. Hier geht es um eine Steuervergünstigung für energetische Maßnahmen bei selbstbewohnten Immobilien, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden.