Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Dafür gibt es verschiedene Voraussetzungen. Ein Sonderfall sind Spenden an politische Parteien. Ihr Steuerberater Karlsruhe klärt auf.
Noch mehr Service für Landwirte bei Ehl, Huber, Warth & Amann: Wir gratulieren Franz Christof Seeber zur Zusatzqualifikation "Landwirtschaftliche Buchstelle".
Seit Jahresbeginn 2023 sind bestimmte Rentenversicherungsbeiträge voll abzugsfähig. Auch beim Grundrentenzuschlag gibt es Änderungen. Ihr Steuerberater Karlsruhe klärt auf.
Der BFH hat geurteilt: Nur in Zweifelsfällen muss in einem Kaufvertrag geregelte Kaufpreisaufteilung neu bestimmt werden. Ihr Steuerberater Karlsruhe klärt auf.
Nach der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zum 1.10.2022 ergeben sich Übergangsregelungen zwischen Mini- und Midijobs. Ihr Steuerberater zeigt die aktuellen Regelungen.
Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein E-Bike zur Verfügung, stellt sich hinsichtlich der Versteuerung die Frage: Kfz oder Fahrrad? Ihr Steuerberater Karlsruhe klärt auf.
Am 10. Juni 2022 hat der Bundesrat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Es umfasst verschiedene wirtschaftliche und soziale Maßnahmen, die sehr schnell greifen und helfen sollen.
Wenn es um die Umsatzsteuer geht, gelten für Kleinunternehmer und bei Neugründungen besondere Regeln.
Ab dem 1. Januar 2023 finden Sie unsere Brettener Niederlassung in neuen Räumlichkeiten – zentral und bestens zu erreichen im MALAG-Center.