09.01.2019

Frohes Neues Jahr 2019 wünscht Ihr Steuerberater Karlsruhe

Ein neues Jahr hat begonnen und Ihr Steuerberater Karlsruhe wünscht Ihnen ein frohes, gesundes 2019! Vielen Dank, dass Sie uns auch 2019 die Treue halten und unsere Artikel verfolgen. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhin wichtige Hintergrundinformationen aus dem Steuerrecht und zu wichtigen Gesetzesänderungen näherbringen können. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir noch einmal Revue passieren lassen, welche Texte vom Steuerberater Karlsruhe 2018 an dieser Stelle erschienen sind.

Als erstes im vergangenen Jahr widmeten wir uns im Januar dem Thema häusliches Arbeitszimmer. Im Artikel "Neues BMF-Schreiben 2017 zu häuslichen Arbeitszimmern" erklärten wir, welche Neuerungen bei der Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern das Bundesfinanzministerium Ende 2017 auf den Weg gebracht hat. Im März 2018 zeigten wir Ihnen darüber hinaus auf, wie sich "Beruflich genutzte Arbeitsmittel absetzen" lassen.

Im April 2018 beschäftigten wir uns mit dem beliebten Thema Firmenwagen: "So setzen Sie Benzinkosten auch bei 1%-Regelung ab", erklärten unsere Steuerberater Karlsruhe, denn laut aktuellen BFH-Urteilen sind selbst getragene Spritkosten vom geldwerten Vorteil des Firmenwagens abzugsfähig. Auch immer mehr im Kommen sind E-Bikes als Firmenfahrzeuge. Daher veröffentlichten wir im August 2018 einen Text zum Thema "Fahrzeugüberlassung von E-Bikes und deren Versteuerung."

Ein interessanter Artikel für Immobilienkäufer erschien im Mai 2018: "Wenn Sie eine Immobilie erwerben und unvermutete Schäden entdecken, die erst nach Ihrem Immobilienkauf von einem Dritten verursacht wurden, können Sie diese nicht als anschaffungsnahe Herstellungskosten geltend machen", erfuhren Sie in unserem Artikel "Von Dritten verursachte Schäden nach Immobilien-Erwerb."

Mit dem Themenfeld Umsatzsteuer beschäftigen wir uns im April und Oktober 2018: "So nehmen Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch", erklärte unser Artikel aus dem April, im Oktober widmeten wir uns der "Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer". Im Juni 2018 richteten wir unseren Fokus auf geringfügig und erklärten wie ein "Arbeitszeitkonto auch beim Minijob" funktioniert.

Im Juli publizierten wir einen Artikel zum Thema: "Betreuungsfreibetrag und Übertragung auf ein Elternteil" – hätten Sie gewusst, dass in bestimmten Fällen eine Übertragung des gesamten Betreuungsfreibetrags auf ein Elternteil möglich ist? Ebenfalls aus dem familiären Umfeld stammte unser Artikel aus dem September: "Kindergeld bei Unterbrechung der Ausbildung durch Krankheit" ging darauf ein, dass das Kindergeld für Eltern von Kindern zwischen 18 und 25 Jahren in Ausbildung durch Krankheitsunterbrechungen nicht endet. Für Frischverheiratete ist unser Artikel "Änderung der Veranlagungsart bei Ehegatten" sicherlich interessant. Sollten Sie sich hingegen in Scheidung befinden, erklärten wir im März 2018, warum nach BFH-Rechtsprechung "Scheidungskosten nicht mehr abzugsfähig" sind.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Rückblick noch einmal ins Gedächtnis rufen konnten, welche Themengebiete Ihr Steuerberater Karlsruhe 2018 an dieser Stelle für Sie aufgearbeitet hat. Wir freuen uns auf ein informationsreiches Jahr 2019 mit weiteren spannenden Themen aus der Steuerwelt und hoffen, dass Sie uns auch weiterhin gewogen bleiben!