30.10.2019

Digitaler Finanzbericht: Neues Übermittlungsverfahren der Kreditinstitute

Die Banken und Sparkassen haben ein standardisiertes Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Finanzberichten entwickelt. Ihr Steuerberater Karlsruhe informiert.

Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran: Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen werden heutzutage meist mithilfe der IT aufgestellt. Während man diese Dokumente an das Finanzamt (E-Bilanz) und den elektronischen Bundesanzeiger (EHUG) bereits elektronisch übermitteln kann, werden sie bei den Banken und Sparkassen jedoch noch immer in Papierform oder als PDF abgegeben.

Die Banken und Sparkassen wollen dieser verspäteten Entwicklung nun entgegenwirken und haben dazu mit berufsständischen Organisationen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Anbietern von Buchhaltungssoftware und weiteren Beteiligten einen einheitlichen Standard für die elektronische Übermittlung geschaffen, den "Digitalen Finanzbericht". So steht nunmehr ein sicheres und effizientes Verfahren zur Verfügung, das Medienbrüche vermeidet.

Der digitale Finanzbericht ist dabei dem bisherigen Abschluss in Papierform rechtlich gleichgestellt und es die Situation bei der Haftung verändert sich nicht. Das neue Verfahren verspricht zudem eine schnellere Bearbeitungszeit bei den Banken und Sparkassen. Die Standardisierung sorgt weiterhin für weniger Rückfragen, die ansonsten Zeit kosten und finanzielle Aufwendungen verursachen. Die Datentiefe und der Umfang der Finanzberichte bleiben dabei gleich.

Um das neue Verfahren zu nutzen, ist es nötig, eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) zu unterzeichnen, in der Sie die Verbindlichkeit Ihrer Jahresabschlüsse zusichern. Ihre Hausbank hält das entsprechende Dokument für Sie bereit, dort tragen Sie auch Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Übermittler ein, um ihn zu autorisieren. Nach der Unterzeichnung informieren Sie Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und übermitteln ihm eine Kopie des Dokuments, sodass dieser eine entsprechende Vereinbarung mit Ihnen schließen und Ihre Finanzberichte zukünftig elektronisch an die Kreditinstitute weiterreichen kann.

Zusammengefasst: Die Banken und Sparkassen haben ein standardisiertes Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Finanzberichten entwickelt. Um dieses zu nutzen, sprechen Sie Ihre Hausbank bzgl. einer entsprechenden Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) an.