16.04.2018

So nehmen Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch

Wenn Sie als Selbstständiger nur geringe Einnahmen haben, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Diese ist vor allem für Existenzgründer von Bedeutung. Ihr Steuerberater Karlsruhe erklärt die Voraussetzungen.

Wenn Sie nur geringe Umsätze tätigen, können Sie mithilfe der Kleinunternehmerregelung das komplizierte Prozedere der Umsatzsteuervoranmeldung umgehen und sind von jeder Umsatzbesteuerung freigestellt. Um unter diese Regelung zu fallen gibt es verschiedene Voraussetzungen, im Wesentlichen jedoch zwei: Erstens darf Ihr Vorjahresumsatz bzw. der geschätzte Umsatz im Jahr der Gründung 17.500 EUR nicht übersteigen, zweitens dürfen Ihre Einnahmen im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 EUR sein. Ist dies der Fall und Sie möchten die Kleinunternehmerregelung nutzen, so dürfen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und haben andererseits keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug.

Wenn Sie sich im laufenden Jahr selbstständig gemacht haben, können Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn Ihr prognostizierter Umsatz, den Sie schriftlich zum Beginn der Selbstständigkeit fixieren, 17.500 EUR nicht überschreitet. Sind Sie bereits länger selbstständig, so dürfen entnehmen Sie die Umsätze des Vorjahres, die 17.500 EUR nicht überschreiten dürfen, Ihrem Steuerbescheid des letzten Jahres. Der Umsatz des laufenden Jahres, der die Grenze von 50.000 EUR nicht sprengen darf, muss wie bei der Existenzgründung geschätzt werden. Am Anfang des Jahres sollten Sie eine Prognose erstellen und schriftlich fixieren. Die relevanten Umsätze ergeben sich dabei aus allen zu erwartenden Jahreseinnahmen abzüglich Einnahmen aus dem Verkauf oder der Entnahme von Anlagevermögen, bestimmten steuerfreiem Umsätze und Hilfsumsätzen zu den genannten steuerfreien Umsätzen. 

Sie möchten sich, evtl. zunächst neben Ihrer Haupttätigkeit, selbstständig machen? Kontaktieren Sie unseren Steuerberater Karlsruhe und lassen Sie sich zur Existenzgründung und zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung beraten.

Zusammengefasst: Als Selbstständiger können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und so bürokratischen Aufwand sparen, wenn Sie Ihr Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 EUR blieb und voraussichtlich im aktuellen Jahr 50.000 EUR nicht überschreiten wird. Als Gründer gilt die Grenze von 17.500 EUR als Grenze für das erste Jahr.