26.06.2023

Rentenversicherungsbeiträge & Grundrentenzuschlag im Überblick

Seit Jahresbeginn 2023 sind bestimmte Rentenversicherungsbeiträge voll abzugsfähig. Auch beim Grundrentenzuschlag gibt es Änderungen. Ihr Steuerberater Karlsruhe klärt auf.

Der Bundesfinanzhof fällte 2021 zwei Urteile, die mittel- bis langfristig drohende Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden. Der Gesetzgeber reagierte entsprechend und setzte die volle Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen für die sogenannte Basisversorgung um. Zunächst war geplant, die Änderung erst zum Jahr 2025 umzusetzen.

Es ist zudem ein zweiter Schritt vorgesehen, der jedoch noch nicht im aktuellen Gesetz auftaucht. Möglicherweise wird dieser erst später geregelt. Hierbei geht es um die Besteuerungsanteile in § 22 EstG, die angepasst werden müssen und deren Erhöhung in den nächsten Jahren zu reduzieren ist. Aktueller Stand ist, dass ab 2040 eine Vollbesteuerung der Renten für neue Rentnerjahrgänge eingeführt wird. Jedoch würde dies zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung führen.

Rückwirkend zum 1. Januar 2021 werden Rentenbeträge steuerfrei gestellt, die aufgrund des Grundrentenzuschlags geleistet werden. So erhalten betroffene Personen den Grundrentenzuschlag ungekürzt – und haben damit mehr Geld zur Verfügung.