12.09.2024

Wirtschafts-ID kommt ab Herbst 2024

Im Zuge der Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung werden bald die neuen Wirtschafts-IDs vergeben. Was es damit auf sich hat, erklärt Ihr Steuerberater Karlsruhe.

Die Entwicklung eines Unternehmensbasisdatenregisters beim Statistischen Bundesamt soll Unternehmen entlasten. Künftig soll so die mehrfache Meldung von Stammdaten an unterschiedliche Register entfallen. Die individuelle Wirtschafts-Identifikationsnummer dient dabei als einheitliches und dauerhaftes Merkmal zur eindeutigen Identifizierung bei der Besteuerung.

Die Vergabe erfolgt automatisch auf Anforderung des Finanzamts beim Bundeszentralamt für Steuern an alle wirtschaftlich Tätigen. Als solche gelten einerseits juristische Personen (z. B. GmbH oder Aktiengesellschaften) und Personenvereinigungen (z. B. Körperschaften). Andererseits erhalten auch wirtschaftlich tätige natürliche Personen (z. B. Einzelkaufleute, Freiberufler und laut Referentenentwurf auch Kleinunternehmer eine Wirtschafts-ID – und zwar zusätzlich zu ihrer Steuer-Identifikationsnummer. Ziel ist es dabei, betriebliche und private Belange eindeutig zu trennen. Eine ggf. erteile Umsatzsteuer-ID gilt weiterhin.

Die Wirtschafts-ID setzt sich immer wie folgt zusammen: DE + 9 Ziffern + 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten, z. B. also DE123456789-00001.

Wenn Sie Ihre neue Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten haben, informieren Sie bitte Ihren Steuerberater, damit er Ihre Daten entsprechend aktualisieren kann.