19.12.2017

Frohe Weihnachten und Artikel-Rückblick 2017

E H W A wünscht Ihnen frohe Weihnachten! Zum Jahresrückblick 2017 haben wir unsere Artikel 2017 noch einmal für Sie zusammengefasst.

Auch wenn das Jahr 2017 noch ein paar wenige Tage dauert, wollen wir gemeinsam mit Ihnen noch einmal auf unsere Artikel des fast vergangenen Jahres zurückschauen. Es gab zahlreiche spannende Veränderungen im Steuerrecht, über die Sie mit Ihrem Steuerberater Karlsruhe auch in Zukunft jederzeit informiert sind, wenn Sie auf diese Seite klicken.

Im März 2017 informierten wir Sie über Neuerungen beim Mindestlohn, die auch für 2018 interessant sind, denn ab 1.1.2018 ändert er sich für manche Branchen erst dann. Sehen Sie sich hier unseren Artikel an.

Wie Sie Pflegekosten steuerlich geltend machen, erklärten wir ebenfalls im März in unserem Artikel, über die sofortige Abzugsfähigkeit von Leasingsonderzahlungen als Betriebsausgaben klärte unser Steuerberater Karlsruhe Sie im April auf. Ende desselben Monats widmeten wir uns dem Thema "Verbilligte Wohnraumüberlassung an Angehörige" und erklärten Ihnen was hinsichtlich dessen steuerrechtlich anzuerkennen ist, und was nicht.

Ein weites Feld betraten wir in unserem Artikel "Welche Anforderungen gelten für elektronische Rechnungen?", der Ihnen umfangreich und detailliert darstellte, welche Anforderungen für den Umgang mit digitalen Rechnungen gelten – in der heutigen Zeit ist das besonders wichtig. Wie Sie bereits versendete Rechnungen – ganz gleich ob digital oder ausgedruckt – korrekt berichtigen, erklärten unsere Steuerberater Karlsruhe im Artikel "Status Quo: Rechnungen rückwirkend berichtigen".

Ebenfalls im Virtuellen angesiedelt war unser Artikel zum Thema "Kontoauszüge digital", mit dem wichtigen Hinweis "Ausdrucken reicht nicht". Weiterhin interessant: Die neuen Höchstwerte für Kleinbetragsrechnungen, die rückwirkend ab 1.1.12017 gelten, die neuen Abgabefristen für Steuererklärungen und das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Abzug der Einkommenssteuer auf Geschenke.

Nun möchten wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch hinüber ins neue Jahr 2018 wünschen! Auch im kommenden Jahr wird unser Steuerberater Karlsruhe Sie an dieser Stelle über Neuigkeiten rund um das Thema Steuern informieren. Schauen Sie auch 2018 wieder auf diese Seite!