Verschärfung der Rechtsprechung: werden die Kassenaufzeichnungen nicht korrekt geführt darf geschätzt werden.
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 21.06.2012 darf die Finanzbehörde die Einnahmen schätzen, wenn kein detailliertes Kassenbuch oder Kassenkonto geführt wird. Demnach ist es nicht ausreichend, wenn im Kassenbuch lediglich die auf Basis der Kassenbons aufsummierten Tageseinnahmen in einer Summe eingetragen werden.