18.12.2022

Hybridfahrzeuge als Dienstwagen ab 2022

Wenn Sie einen Hybridwagen – also ein extern aufladbares Fahrzeug mit zusätzlichem Verbrennungsmotor und entsprechendem CO2-Ausstoß – als Dienstwagen nutzen, gilt eine halbierte Bemessungsgrundlage, wenn die Emissionen maximal 50 g/km betragen oder die reine elektrische Reichweite einen der folgenden Mindestwerte erfüllt:

  • Anschaffung zwischen 1.1.2019 bis 31.12.2021: > 40 km
  • Anschaffung zwischen 1.1.2022 bis 31.12.2024: > 60 km
  • Anschaffung zwischen 1.1.2025 bis 31.12.2030: > 80 km

Auch, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, haben Sie Vorteile. So müssen Sie bei Ermittlung der Privatfahrten mittels Fahrtenbuchmethode die auf Privatfahrten entfallenden Kosten (Anteil der Kosten an den Gesamtkosten des Fahrzeugs) nur zur Hälfte berücksichtigen.