Seit Beginn der Pandemie 2020 arbeiten auch Angestellte vermehrt im Home-Office. Die Ampel-Regierung hat die entsprechende Pauschale nun auf das Jahr 2022 ausgedehnt.
Spätestens mit der Corona-Pandemie ist die Arbeit im Home-Office auch für viele Angestellte Alltag geworden. Der Gesetzgeber reagierte mit der sog. Home-Office-Pauschale, die er Ende 2020 mit Gültigkeit ab 1. Januar 2020 einführt.
Eigentlich sollte diese Regelung mit dem Jahreswechsel 2022 auslaufen. Die nunmehr regierende Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag jedoch darauf festgelegt, dass die Pauschale auch in diesem Jahr weitergilt. So können Sie sich die maximal 600 Euro also bereits für die Steuererklärung 2022 vormerken.
Die Home-Office-Pauschale gilt für Sie, wenn Sie kein häusliches Arbeitszimmer unterhalten oder auf einen Abzug der entsprechenden Ausgaben verzichten. Für jeden Kalendertag, an welchem Sie Ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich bei sich zu Hause ausüben – d. h. keine Betätigungsstätte außerhalb ihrer heimischen vier Wände aufsuchen – können Sie 5 € je Arbeitstag als Werbungskosten bei Ihren Arbeitseinkünften abziehen, insgesamt jedoch 600 €.
Die Home-Office-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet, ist also keine zusätzliche Vergünstigung. Nicht eingeschlossen sind Ausgaben für Arbeitsmittel. Diese sind separat anzusetzen.