Der Grundfreibetrag bildet die sog. Einkommensteuergrenze. Auch 2022 wird sie erneut erhöht. Ihr Steuerberater Karlsruhe zeigt Ihnen, was es dabei zu beachten gilt.
Erst ab einem bestimmten Betrag müssen Sie Ihr Einkommen versteuern – diese Grenze wird durch den Grundfreibetrag definiert. Für das Jahr 2022 wurde er – wie schon die Jahre zuvor – erneut angehoben und beträgt nun 9.984 €.
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, müssen Sie prüfen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Fällt es jedoch darunter, müssen Sie nichts unternehmen – außer Sie haben Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrages. In diesem Fall sollten Sie eine NV-Bescheinigung bei Ihrem Finanzamt beantragen. Mit einer solchen Bescheinigung behält Ihre Bank keine Steuern auf Kapitaleinträge ein (und ein Freistellungsauftrag erübrigt sich). Die Gültigkeit beträgt nach Ausstellung drei Jahre.
Der Grundfreibetrag steht übrigens allen Personen zu, Erwachsenen genauso wie Minderjährigen. Im Hinblick auf die Erbschaftssteuer oder die Mehrfach-Ausnutzung des steuerfreien Existenzminimums ist es u. U. sinnvoll, Ihren Kindern rechtzeitig alle zehn Jahre Vermögen zu schenken, ohne auf dessen Erträge Einkommenssteuer bezahlen zu müssen.