01.11.2021

Grunderwerbsteuer (GrESt) auf einen Blick

Die Grunderwerbssteuer ist Ländersache. Entsprechend unterscheiden sich die Steuersätze je Bundesland. Ihr Steuerberater Karlsruhe gibt Ihnen Überblick und stellt das Prozedere beim Immobilienkauf vor.

Die Grunderwerbssteuer ist eine von nur wenigen Steuern, die nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Dennoch erzielt der Staat damit ein durchaus relevantes Steueraufkommen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat herausgefunden, dass die Grunderwerbssteuer einerseits nur 3,7 % der Gesamtsteuereinnahmen der Länder ausmacht, ihr Anteil an den reinen Landessteuern andererseits aber bei über 50 % liegt. Immobilienkäufer sind also eine wichtige Einnahmequelle für die Bundesländer.

Ihr Steuerberater Karlsruhe gibt Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Grunderwerbsteuersätze der Länder, sortiert von niedrig nach hoch:

  • 3,5 % Bayern, Sachsen
  • 4,5 % Hamburg
  • 5,0 % Bremen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-
  • Anhalt
  • 6,0 % Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
  • 6,5 % Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen

Der Käufer und der Verkäufer sind grundsätzlich beide grunderwerbsteuerpflichtig, allerdings regelt der Kaufvertrag meist, wer die Steuerlast dann tatsächlich übernimmt. Im Normalfall ist das der Käufer. Etwa sechs bis acht Wochen nach der Beurkundung seines Kaufs, erhält er die Rechnung über die fällige Grunderwerbsteuer und hat dann einen Monat Zeit sie zu begleichen. Es gibt aber auch drei Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer zu zahlen ist: Bei Erbschaft, Schenkung und bei Verkauf an Verwandte in direkter Linie (Eltern, Kinder, Eheleute, nicht aber Geschwister) entfällt die Abgabe.