01.03.2021

Fristen sind entscheidend: Gewinne aus Immobilienverkäufen versteuern

Der Gewinn des Verkaufs privater Immobilien ist abhängig von gewissen Fristen steuerpflichtig. Ihr Steuerberater Karlsruhe zeigt Ihnen, was es zu beachten gilt.

Wenn Sie eine private Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung verkaufen und Sie die Immobilie nicht ausschließlich oder mindestens im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren für eigene Wohnzwecke genutzt haben, sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerpflichtig. Die Regelung gilt auch für bereits angebrochene Kalenderjahre.

Wenn Sie die zehnjährige Spekulationsfrist berechnen, müssen Sie beachten, dass Sie diese nicht durch die Vereinbarung einer sogenannten aufschiebenden Bedingung im Verkaufsvertrag umgehen können. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass einzig und allein der Abschluss der Kaufverträge ausschlaggebend ist.

Wenn Sie ein Grundstück vererbt oder geschenkt bekommen haben, ist entscheidend, wann der Vorbesitzer es erworben hat. Wenn ein Miterbe einen anderen Erbteil kauft, entstehen ihm dabei Anschaffungskosten. Innerhalb der Spekulationsfrist führt dies dazu, dass auch der Gewinn aus diesem Verkauf zu versteuern ist.

Außerdem wird die Entnahme eines betrieblichen Grundstücks als Erwerb angesehen – dies gilt auch bei einer Geschäftsaufgabe. Bei der Entnahme beginnt die zehnjährige Spekulationsfrist von Neuem, als Anschaffungswert ist der Wert der Entnahme festzusetzen.