01.10.2021

Flexi-Rente: Flexibel in den Ruhestand

Durch das Flexi-Rentengesetz lassen sich Teilrente und Nebenjob einfacher miteinander kombinieren. Ihr Steuerberater Karlsruhe gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Rentner etwas dazuverdient. Möglich wird dies durch das Flexi-Rentengesetz, das 2017 in Kraft trat. Seit 01.07.2017 kann man Teilrente und Hinzuverdienst flexibler und einfacher als bisher miteinander kombinieren. Es ist seither möglich, schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze* eine Teilzeitarbeit mit einer Rente zu ergänzen. Die individuelle Hinzuverdienstgrenze ist dabei im Rentenbescheid ersichtlich.

Weiterhin regelt das Gesetz die folgenden Aspekte:

  • Vollrentner bis Regelaltersgrenze versicherungspflichtig
    Wer eine Vollrente bezieht ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, bis er die Regelaltersgrenze erreicht.
  • Weiterversicherung nach Erreichen der Regelaltersgrenze
    Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter in der Rentenversicherung versichert sein möchte, kann nunmehr auf seine Versicherungsfreiheit verzichten. So ist es möglich, weitere Entgeltpunkte zu sammeln und den Rentenanspruch zu erhöhen.
  • Zusatzbeiträge für die Rentenversicherung ab 50
    Bereits ab 50 Jahren können Versicherte zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen, die mit einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente einhergehen würden. Bisher war dies erst ab 55 Jahren möglich.
  • Kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr
    Für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und versicherungsfrei sind, fiel bisher ein gesonderter Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung an. Dieser entfällt ab 31.12.2021.
  • Erweiterte Rentenauskunft
    Die Rentenversicherung informiert Versicherte gezielt über ihre Gestaltungsmöglichkeiten des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren erhalten wie bisher eine Rentenauskunft. Diese wird jedoch insbesondere um Informationen über das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns und die jeweiligen Auswirkungen auf die Rente ergänzt.

* Für Versicherte, die bis einschließlich 31.12.1946 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Für jüngere Versicherte wird die Regelaltersgrenze schrittweise bis auf 67 Jahre angehoben.