15.02.2021

Bewirtung von Arbeitnehmern steuerpflichtig?

Lädt ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Essen ein, stellt sich die Frage, ob das Essen für die Arbeitnehmer steuerpflichtig ist. Ihr Steuerberater Karlsruhe gibt Antworten.

Bewirtungen von Arbeitnehmern

Ist die Bewirtung von Arbeitnehmern steuerpflichtig?

Die Antwort ist denkbar einfach: Arbeitsessen sind NICHT steuerpflichtig, solange die Kosten für das Essen des einzelnen Arbeitnehmers 60 € inkl. Mehrwertsteuer nicht überschreiten.

Wann gilt ein Essen als Arbeitsessen?

Ein Arbeitsessen ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiten anlässlich oder während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse Speisen unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt. Ist dies nicht der Fall und die Sachbezugsfreigrenze von 40 € ist noch nicht überschritten, kann das Essen ggf. steuer- und sozialversicherungsfrei behandelt werden.