26.10.2020

Aktuelle Regelung zum Mindestlohn 2020

Auch 2020 wurde der Mindestlohn wieder flächendeckend erhöht. Es gelten nur noch weniger Ausnahmeregelungen. Ihr Steuerberater Karlsruhe erklärt die Regelungen.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von brutto 9,35 € pro Stunde. Ggf. weicht dieser allerdings von den allgemein verbindlichen Tarifverträgen der entsprechenden Branchen ab. Dann gilt der Mindestlohn nach Tarifvertrag.

In keiner Branche darf jedoch weniger als der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden.

Ausgenommen von der Mindestlohnregelung sind weiterhin einzig folgende Personengruppen:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung (das Alter ist unerheblich)
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monate der Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Praktikanten bei verpflichtendem Praktikum im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung
  • Praktikanten bei freiwilligem Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums bis zu einer Dauer von drei Monaten
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
  • Ehrenamtliche