14.08.2022

Aktuelle Gesetze für die Zukunft

Folgende Gesetze mit Zukunftswirkung für den Wirtschaftsstandort Deutschland sind in jüngerer Vergangenheit in Kraft getreten.

Umsetzungsgesetz zur ATAD (Anti Tax Avoidence Directive)

Die ATAD-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten ihre steuerlichen Regelungen an bestimmte Mindeststandards anzupassen. Im Fokus stehen dabei die Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung (Artikel 5 ATAD), die Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 ATAD) und die Neutralisierung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen (Artikel 9 und 9b ATAD).

Der Wirtschaftsstandort Deutschland soll dabei insbesondere durch die Anpassung der Hinzurechnungsbesteuerung gestärkt und rechtssicher ausgestaltet werden. Das Umsetzungsgesetz zur ATAD wurde am 30.06.2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2021 I, S. 2035) öffentlich gemacht und trat direkt in Kraft.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, privat ins Ausland zu ziehen, sprechen Sie Ihren Steuerberater Karlsruhe im Vorfeld an, denn das Gesetzt hat mögliche Folgen für Ihre Steuerplanung.
 

Steueroasen-Abwehrgesetz

Das sog. Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) – Langfassung: "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" – sollte die zunächst nur die sog. "schwarze Liste" der EU für nicht kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke und die von der Gruppe Verhaltenskodex verhandelten und vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Maßnahmen ins deutsche Recht übertragen.

Im Zuge der Neuformulierung geriet jedoch auch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (SteuerHinBekG) in den Fokus des Gesetzgebers, dessen Regelungen bislang in Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und Abgabenordnung enthalten waren. Auch diese Vorschriften wurden nunmehr in das neue Stammgesetz übertragen, soweit sie mit EU-Recht übereinstimmten. Weitere Regelung sollen daher ersatzlos entfallen.

Das Gesetz wurde am 30.06.2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2021 I, S. 2056) veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft.

Die Ziele des StAbwG

  • Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen unattraktiv machen
  • Abzugsverbote für bestimmte Betriebsausgaben und Werbungskosten im Zusammenhang mit Steueroasen umsetzen
  • Die Hinzurechnungsbesteuerung und Quellensteuermaßnahmen verschärfen
  • Steuerbefreiungen und Vorschriften in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) für Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen aus einer Steueroase einschränken bzw. verbieten
  • Verschärfung des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes in Bezug auf das Verwaltungsvermögen aus Steueroasen

Wenn Sie Beteiligungen haben, auf die sich das Steueroasen-Abwehrgesetz auswirken könnte, melden Sie sich bei Ihrem Steuerberater Karlsruhe, um mögliche Folgen für Ihre weitere Steuerplanung zu besprechen.
 

Fondsstandortgesetz

Das Fondsstandortgesetz (FoStoG) – Langfassung: "Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen" – erschien am 03.06.2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2021 I, S. 1498).

Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Fondsstandort Deutschland im Wettbewerb zu stärken, ohne dabei das hohe Schutzniveau zu senken. Die einzelnen Artikel des Gesetzes sind im Laufe von 2021 in Kraft getreten – mit Ausnahme von Artikel 8, der erst zum 1. Januar 2029 rechtsverbindlich wird.

Überblick der neuen Regelungen

  • Durch die Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags für Vermögensbeteiligungen von 360 € auf 1.440 € im Jahr (§ 3 Nr. 39 EStG) werden Mitarbeiterkapitalbeteiligungen attraktiver
  • Für Arbeitnehmer von sog. Start-ups – die genaue Begriffsauslegung ist hier noch fraglich – werden Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen nicht mehr besteuert
  • Die Digitalisierung der Aufsicht soll durch Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs vorangebracht werden
  • Wie bei Investmentfonds wird die Verwaltungsleistung von Wagniskapitalfonds von der Umsatzsteuer befreit

Besprechen Sie auch hier mit Ihrem Steuerberater Karlsruhe möglichen Handlungsbedarf – wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!