Leistungen in der Rechtsberatung

Unsere Spezialisierung auf die Kerngebiete des Wirtschaftsrechts, insbesondere auf das Gesellschafts-, Arbeits-, Erb- und Vertragsrecht, befähigt uns auch in Anbetracht der sich ständig wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen ein gleichbleibend hohes Beratungsniveau zu gewährleisten. Unsere Expertise wird dabei durch den Erwerb der Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht untermauert.

Unsere Dienstleistung ist speziell auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen zugeschnitten. Unser Credo der präzisen Beratung und vorausschauenden Vertragsgestaltung kommt Ihrer Konfliktvermeidung und Risikominimierung zugute. Kommt es dennoch zu einer streitigen Auseinandersetzung, profitieren Sie von der umfangreichen und langjährigen Erfahrung unseres Rechtsanwalts mit der Prozessführung vor Zivil-, Arbeits- und Finanzgerichten. Diese Kompetenz ermöglicht uns zudem die Einschätzung der Verhandlungsposition und trägt somit dazu bei, dass Ihre Interessen auch bei außergerichtlichen Einigungen optimal gewahrt werden.

Arbeitsrecht

Innerhalb des Arbeitsrechts bieten wir die umfassende Betreuung von Arbeitgebern und -nehmern, Führungskräften und Geschäftsleitern und vertreten deren Interessen vor Arbeitsgerichten auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungsschutzprozessen. Weiterhin wird die Vertretung vor ordentlichen Gerichten auf allen Gebieten des Dienstvertrags- und Gesellschaftsrechts für Sie gewährleistet.

Ferner übernehmen wir die Gestaltung Ihrer Arbeits-, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge, begleiten die Verhandlungen von Aufhebungsvereinbarungen und bieten Hilfestellungen bei geplanten Umstrukturierungen innerhalb des Unternehmens.


Gesellschaftsrecht

Unsere Kernkompetenzen im Rahmen des Gesellschaftsrechts sind breit gefächert. Wir beraten Sie bei der Einrichtung von Gesellschaften aller Art sowie im Bereich der Organhaftung und Sanierung. Wir begleiten Ihre Gesellschafts- und Gesellschafterprozesse, regeln in Zusammenarbeit mit Ihnen Unternehmensnachfolgen sowie -akquisitionen und stehen Ihnen bei Umstrukturierungen und Finanzierungsfragen zur Seite.


Erbrecht

Tritt ein Erbfall ein gilt es vieles zu berücksichtigen, in jedem Falle gilt es vorzusorgen. Unser Fachwissen im Erbrecht erstreckt sich daher auf Nachfolgeplanungen unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen und die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.

Weiterhin unterstützen und vertreten wir Sie als Erben und betreuen Sie hinsichtlich der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.


Vertragsgestaltung

Innerhalb Ihrer unternehmerischen Tätigkeit erstellen wir Gesellschaftsverträge für Gesellschaften aller Rechtsformen, entwickeln Unternehmenskaufverträge sowie relevante Verträge und Beschlüsse im Rahmen von Unternehmensumwandlungen. Zudem fertigen wir Ihre Arbeits-, Dienst-, Aufhebungsverträge an und unterstützen sie bei der Erstellung aller im Arbeitsleben benötigter Verträge.

Vereinbarungen wie Miet-, Darlehens- und Schenkungsverträge und Treuhandvereinbarungen erstellen wir Ihrem Anliegen entsprechend genauso wie Testamente, Erbverträge und Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge sowie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.


Steuerrecht

Innerhalb des Steuerrechts vertreten wir Ihre Interessen vor Finanzgerichten und übernehmen die Verteidigung in Steuerstrafsachen.


Insolvenzrecht

Unsere Beratung im Insolvenzrecht beinhaltet die Strategieberatung des Insolvenzgläubigers, die Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters (Insolvenzanfechtung, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung) sowie die Verteidigung in Insolvenzstrafsachen.