Bei einem Geschäftsessen können Sie 70% als Betriebsausgaben absetzen. Die Vorsteuer bekommen Sie meist zu 100% zurück. Eine Checkliste für einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg.
Ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg muss verschiedene Angaben enthalten, damit Sie ihn als Betriebsausgabe abziehen können. Grundsätzlich besteht ein Bewirtungsbeleg aus zwei Teilen: Einer maschinell erstellt und registrierten Bewirtungsrechnung und handschriftlichen Ergänzungen. Unsere Steuerberater aus Karlsruhe haben eine Checkliste für Sie zusammengestellt.
Die Bewirtungsrechnung
- Name und Anschrift der Gaststätte.
- Rechnungsempfänger (von der Gaststätte einzutragen). *
- Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. (USt-IdNr.) des Gastwirts. *
- Fortlaufende Rechnungsnummer. *
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum. (Hinweis "Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum" reicht nicht!) *
- Aufschlüsselung und einzelne Bezeichnung von Speisen und Getränken. ("Speisen und Getränke" reicht nicht!)
- Preise der einzelnen Speisen und Getränke. (Gesamtbetrag reicht nicht!)
Handschriftliche Ergänzungen (auf der Rechnung oder gesondertem Blatt)
- Alle Teilnehmer des Geschäftsessens mit Namen. (Auch der Steuerpflichte selbst!)
- Möglichst genaue Beschreibung des Grundes des Geschäftsessens, die die zugrundeliegende Geschäftsbeziehung erkennen lässt. ("Geschäftsessen" oder "Infogespräch" reicht nicht!)
- Ort und Datum der Bewirtung. (Sofern nicht bereits auf der Bewirtungsrechnung ausgewiesen.)
- Unterschrift des Steuerpflichtigen.
Weitere handschriftliche Angaben
- Bei Trinkgeldern: handschriftliche Bescheinigung auf der Rechnung durch den Kellner.
* Diese Angaben sind bei einer Kleinbetragsrechnung, d.h. wenn der Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer 150.- Euro nicht übersteigt, nicht notwendig.