04.07.2016 / Steuerberatung

Wie muss ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg aussehen?

Bei einem Geschäftsessen können Sie 70% als Betriebsausgaben absetzen. Die Vorsteuer bekommen Sie meist zu 100% zurück. Eine Checkliste für einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg.

Ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg muss verschiedene Angaben enthalten, damit Sie ihn als Betriebsausgabe abziehen können. Grundsätzlich besteht ein Bewirtungsbeleg aus zwei Teilen: Einer maschinell erstellt und registrierten Bewirtungsrechnung und handschriftlichen Ergänzungen. Unsere Steuerberater aus Karlsruhe haben eine Checkliste für Sie zusammengestellt.

Die Bewirtungsrechnung

  1. Name und Anschrift der Gaststätte.
  2. Rechnungsempfänger (von der Gaststätte einzutragen). *
  3. Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. (USt-IdNr.) des Gastwirts. *
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer. *
  5. Rechnungsdatum
  6. Leistungsdatum. (Hinweis "Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum" reicht nicht!) *
  7. Aufschlüsselung und einzelne Bezeichnung von Speisen und Getränken. ("Speisen und Getränke" reicht nicht!)
  8. Preise der einzelnen Speisen und Getränke. (Gesamtbetrag reicht nicht!)

Handschriftliche Ergänzungen (auf der Rechnung oder gesondertem Blatt)

  1. Alle Teilnehmer des Geschäftsessens mit Namen. (Auch der Steuerpflichte selbst!)
  2. Möglichst genaue Beschreibung des Grundes des Geschäftsessens, die die zugrundeliegende Geschäftsbeziehung erkennen lässt. ("Geschäftsessen" oder "Infogespräch" reicht nicht!)
  3. Ort und Datum der Bewirtung. (Sofern nicht bereits auf der Bewirtungsrechnung ausgewiesen.)
  4. Unterschrift des Steuerpflichtigen.

Weitere handschriftliche Angaben

  1. Bei Trinkgeldern: handschriftliche Bescheinigung auf der Rechnung durch den Kellner.

* Diese Angaben sind bei einer Kleinbetragsrechnung, d.h. wenn der Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer 150.- Euro nicht übersteigt, nicht notwendig.