09.11.2012

Baldiges Ende der Rechtsunsicherheiten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen?

Nach einem Ende Oktober veröffentlichten Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung der gesetzlichen Regelungen zur Erlangung der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist ein Ende der Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Belegnachweis in Sicht.

Nach dem veröffentlichten Entwurf werden neben der sogenannten "Gelangensbestätigung" auch andere Belegnachweise anerkannt. Als Beispiele werden:

  • Versendungsbelege wie insbesondere der handelsrechtliche Frachtbrief,
  • zwei verschiedene Arten von Bescheinigungen der Spediteure,
  • das sog. tracking-and-tracing-Protokoll bei Transport durch Kurierdienstleister oder
  • Empfangsbescheinigungen eines Postdienstleisters bei Postsendungen

angesehen.

Der Gesetzgeber rückt auf Grund des Proteststurms der Wirtschaft von der "Gelangensbestätigung" als einzigen Nachweis ab.

Die neue Gesetzeslage tritt mit Wirkung zum 01.07.2013 in Kraft. Für die Zeiträume zwischen 31.12.2011 und vor dem 01.07.2013 kann der Nachweis entweder mit den Belegen nach der alten Rechtslage oder aber mit denen nach den neuen Vorgaben nachgewiesen werden kann.