Befristete Erhöhung der Pendlerpauschale bis 2026

Durch die neu eingeführte Bepreisung von CO2 steigen die Kraftstoffpreise. Aus diesem Grund wurde die Entfernungspauschale für Fernpendler erhöht.

Ein weißer Geländewagen fährt auf einer kurvenreichen Straße inmitten einer malerischen Landschaft mit grünen Feldern und sanften Hügeln. Der Himmel ist klar, und die Sonne wirft ein sanftes Licht auf die Szene.

Durch die neu eingeführte Bepreisung von CO2 steigen die Kraftstoffpreise. Aus diesem Grund wurde die Entfernungspauschale für Fernpendler erhöht.

Ab dem 1. Januar 2021 gilt eine befristete Erhöhung um 5 Cent auf nunmehr 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Innerhalb des Zeitraums von 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2026 gilt eine weitere Erhöhung von 3 Cent. Insgesamt sind es dann also 0,38 €. Auch Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung werden dabei berücksichtigt.

Wenn Ihr versteuerndes Einkommen als Pendler innerhalb des Grundfreibetrags liegt, würde sich die erhöhte Entfernungspauschale nicht auszahlen und zu keiner steuerlichen Entlastung führen. Daher können Sie in einem solchen Fall statt der befristet erhöhten Entfernungspauschalen eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % der erhöhten Pauschale wählen. Der Prozentsatz entspricht dabei dem Eingangssteuersatz im Einkommensteuertarif.

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