12.06.2025

Anhebung der Grenze für Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 2025

Ab 2025 müssen Unternehmer erst ab 9.000 € jährlicher Umsatzsteuer eine monatliche Voranmeldung abgeben. Ihr Steuerberater Karlsruhe erklärt die Details.

Vereinfachung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grenze für die Pflicht zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung von bisher 7.500 € auf 9.000 € angehoben. Diese Änderung soll insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten. Unternehmen, deren jährliche Umsatzsteuerlast unterhalb dieser Grenze liegt, müssen künftig nur noch vierteljährlich eine Voranmeldung abgeben. Für die Feststellung der Über- oder Unterschreitung des Schwellenwerts wird jeweils auf den Vorjahreswert, in diesem Falls also 2024, abgestellt.

Was bedeutet das für Unternehmer?

  • Unternehmen mit einer jährlichen Umsatzsteuerlast von maximal 9.000 € müssen nur noch vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
  • Die Grenze für eine vollständige Befreiung von der Voranmeldung bleibt unverändert bei 2.000 €, wie bereits im Wachstumschancengesetz geregelt. Jedoch erfolgt die Befreiung von der Abgabe quartalsweiser Voranmeldungen nur durch eine entsprechende Gewährungsmitteilung des Finanzamts.
  • Existenzgründer profitieren weiterhin von der bis Ende 2026 geltenden Aussetzung der monatlichen Abgabepflicht für USt.-Voranmeldungen.

Ziel der Änderung

Die Anpassung der Grenze ist Teil des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) und soll dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmer zu verringern. Die Anhebung der Grenze bedeutet für viele Unternehmen eine spürbare Erleichterung, da sie seltener zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet sind.

Fazit

Durch die neue Regelung entfällt für viele Unternehmer die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung. Dies reduziert die bürokratischen Anforderungen und die Anzahl der einzuhaltenden Fristen von Unternehmen. Ihr Steuerberater Karlsruhe berät Sie gerne, ob und wie sich diese Änderung auf Ihr Unternehmen auswirkt und welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich daraus ergeben.