21.11.2012

Wichtiges zur "Elektronischen Lohnsteuerkarte"

Es ist soweit: am 1. November 2012 ist das Arbeitgeber-Abrufverfahren gestartet. Ab sofort ist auch die Einsicht in die ELStAM für Arbeitnehmer möglich.

Ursprünglich sollte das Verfahren bereits im Jahr 2011 eingeführt werden und die Papier-Lohnsteuerkarte ersetzen. Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viel Bürokratie und Zeit einsparen soll.

Auf Arbeitgeberseite müssen die Daten der Mitarbeiter, wie zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinder oder Freibeträge, künftig nicht mehr per Hand erfasst werden. Die Veränderungen, etwa nach der Geburt eines Kindes, werden durch monatliche Änderungslisten elektronisch bereitgestellt und können vom Arbeitgeber abgerufen werden.

Ein Abruf der Daten ist seit dem 1. November 2012 durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Für Arbeitgeber ist dazu eine Registrierung mit einem Organisationszertifikat unter www.elsteronline.de notwendig. Dieser Schritt ist nicht notwendig, wenn Sie die Lohnbuchhaltung durch Ihren Steuerberater erstellen lassen.

Wichtig für Arbeitnehmer: diese haben ab sofort die Möglichkeit im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de) ihre ab 1. Januar 2013 gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu kontrollieren und eventuell eine Änderung beim Finanzamt zu beantragen.