13.12.2012

Neues aus dem Absurditätenkabinett – die 1% Regelung gilt jetzt auch für Fahrräder

Mit Erlass vom 23.11.2012 wurde von der Finanzverwaltung verfügt, dass die Bewertung des geldwerten Vorteils für die Überlassung von Fahrrädern an den Arbeitnehmer, die dieser auch privat nutzen darf, mittels 1% Regelung erfolgen soll.

Die 1% Regelung ist bereits bei der Bewertung des geldwerten Vorteils von zur privaten Nutzung überlassenen PKW‘s bekannt. Für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils wird der geldwerte Vorteil mit 1% der auf volle 100 € abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich Umsatzsteuer bewertet.

Eine Bewertung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte findet nicht statt.

Eins lässt sich mit Sicherheit sagen: mit dieser Regelung hatte die Finanzverwaltung mit Sicherheit nicht den normalen Stadtdrahtesel im Blick, sondern die immer mehr in Mode kommenden Elektrofahrräder mit einem wesentlich höheren Kaufpreis.